Patientin war in Beisein von Security entkleidet worden.
Wien. Zwei Instanzen hatten die Vorgangsweise noch gutgeheißen. Doch der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied nun, dass Anstalten im Umgang mit Patienten mehr Sensibilität an den Tag legen müssen.
Es ging um eine Frau, die in einer psychiatrischen Abteilung untergebracht worden war. Denn sie hatte sich aggressiv verhalten und Suizidabsichten geäußert. Weil man befürchten musste, dass die psychisch kranke Frau sich oder jemandem anderen etwas antut, hatte sie in der Anstalt zu bleiben.

