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Ist der Partner ein Messie, darf man ausziehen

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2017/506Die Presse - Recht 2017, 14 Heft 47 v. 20.11.2017

Höchstgericht sieht zu viel Müll als Eheverfehlung.

Wien. Eheleute haben grundsätzlich zusammen zu wohnen. Wer auszieht, begeht eine Eheverfehlung, die nicht nur eine Scheidung auslösen, sondern auch unterhaltsrechtliche Nachteile mit sich bringen kann. Aber wann ist es nicht mehr zumutbar, mit einem Partner zusammen zu wohnen, sodass der andere ausziehen und auf Scheidung klagen kann?

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