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Kaum Sicht durch Nebel: Skilift haftet für Unfall

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2017/494Die Presse - Recht 2017, 15 Heft 46 v. 13.11.2017

Bei Schönwetter birgt das Schleppliftfahren weniger Gefahren. [Feature: Michaela Bruckberger]

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