Der EuGH muss über das Rücktrittsrecht entscheiden.
Karlsruhe. Ein Streit um die Rückgabe einer im Internet bestellten Matratze kommt vor den EuGH. Der deutsche Bundesgerichtshof legte diesem den Fall vor.
Der Kläger hatte 2014 bei einer Onlinehändlerin eine Matratze für 1095 Euro bestellt. Er entfernte die Schutzfolie und probierte die Matratze aus. Weil er unzufrieden war, wollte er sie zurückgeben. Die Händlerin lehnte das wegen der beschädigten Folie ab. Laut EU-Verbraucherrichtlinie gilt das Rücktrittsrecht im Onlinehandel nicht für versiegelte Waren, die aus Gründen der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind. Der EuGH muss nun entscheiden, ob das hier zutrifft. (APA/AFP)

