Treuhandfirma haftet nicht für verurteilte Mitarbeiterin.
Wien. Haftet ein Wirtschaftstreuhänder, wenn seine Mitarbeiterin sich an Steuerguthaben eines Klienten vergreift? Darüber hatte der Oberste Gerichtshof zu entscheiden. Er kam zu einem auf den ersten Blick überraschenden Schluss: Die Firma hafte nicht. Denn die Mitarbeiterin habe außerhalb ihres Aufgabenbereichs agiert.

