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Unbefugte nahm sich Auto: Unfallopfer geht leer aus

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2017/353Die Presse - Recht 2017, 10 Heft 33 v. 14.8.2017

Wien. Schwarzfahrten gibt es nicht nur in öffentlichen Verkehrsmitteln, sondern auch in privaten. Gemeint sind damit Fahrten, die ohne Erlaubnis des Fahrzeughalters stattfinden. Sie können nicht nur für die Schwarzfahrer selbst zu höchst unangenehmen Konsequenzen führen, sondern auch für Dritte, die durch sie zu Schaden kommen. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH).

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