OGH lockert Pflicht zur Verschwiegenheit.
Wien. Was hat Vorrang: Der Schutz vor einer Preisgabe von Informationen zum Gesundheitszustand über den Tod hinaus oder die möglichst realistische Einschätzung der Fähigkeit eines mittlerweile Verstorbenen, in hohem Alter ein Testament zu errichten? Diese Frage hatte der Oberste Gerichtshof zu klären, als die potenziellen Erben eines Verstorbenen über die Gültigkeit eines Testaments stritten.

