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"Erheblich" zu schnell: Tacho in Polizeiauto gilt

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2017/298Die Presse - Recht 2017, 17 Heft 27 v. 3.7.2017

20 bis 40 km/h zu viel sind auch ohne Eichung messbar.

Wien. Um Temposünder zu ertappen, kann die Polizei nicht nur Radarmessgeräte einsetzen, sondern auch den ungeeichten Tacho in Dienstautos: Wie der VwGH entschieden hat, können "erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen von 20 bis 40 km/h" (und mehr) auch durch Hinterherfahren verlässlich genug festgestellt werden.

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