Wien. Vorige Woche haben die Regierungsparteien im Nationalrat das Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017 beschlossen. Kernstück ist die Einführung einer Steuerbegünstigung für "Mitarbeiteraktien": Zukünftig soll der Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Weitergabe von Aktien des Arbeitgebers (oder von Konzernunternehmen) an Arbeitnehmer im Höchstausmaß von 4500 Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei sein. Diese Aktien sollen während des Dienstverhältnisses von einer eigenen Privatstiftung für die Arbeitnehmer treuhändig verwaltet werden, um die Stimmen der Arbeitnehmer zu bündeln. Mit 4500 Euro ist diese Steuerbegünstigung eine der größten für Arbeitnehmer.

