OGH. Eine GmbH behauptete, sie hätte kein Geld, eine Bilanz zu erstellen. Der OGH lässt das nicht gelten.
Wien. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung behauptete gegenüber dem Firmenbuchgericht, sie könne der gesetzlichen Verpflichtung, den Jahresabschluss einzureichen und offenzulegen, leider nicht nachkommen. Der Grund? Die Kapitalgesellschaft sei mittellos, es fehle sogar das erforderliche Geld, um eine Bilanz zu erstellen.

