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Streit um Loggienverglasung

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2017/261Die Presse - Recht 2017, 21 Heft 22 v. 1.6.2017

Wohnrecht. Vermieter muss für Haussanierung entfernte Verglasung wiederherstellen.

Wien. Eine Wohnungsmieterin hatte im Jahr 2010 ihre Loggia verglasen lassen. Im Zuge dessen hatte sie sich gegenüber der Vermieterin – einer gemeinnützigen Baugesellschaft – verpflichtet, die Verglasung auf eigene Kosten zu erhalten. Eine Erhaltungspflicht der Bauvereinigung schloss man in der Vereinbarung ausdrücklich aus.

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