Wohnrecht. Vermieter muss für Haussanierung entfernte Verglasung wiederherstellen.
Wien. Eine Wohnungsmieterin hatte im Jahr 2010 ihre Loggia verglasen lassen. Im Zuge dessen hatte sie sich gegenüber der Vermieterin – einer gemeinnützigen Baugesellschaft – verpflichtet, die Verglasung auf eigene Kosten zu erhalten. Eine Erhaltungspflicht der Bauvereinigung schloss man in der Vereinbarung ausdrücklich aus.

