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Bummelstudent soll 18.000 Euro zurückzahlen

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2017/231Die Presse - Recht 2017, 13 Heft 20 v. 15.5.2017

Wien. Studierende, die ihr Studium nicht ernsthaft und zielstrebig betreiben, verlieren den Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern. Das Bezirksgericht Innsbruck hat deshalb einen Soziologiestudenten, der bis zum 6. Semester nur 35 ECTS-Punkte erreicht hatte, zur Rückzahlung von 18.036,92 Euro verdonnert. Der Beschluss (33 Fam 46/15m - 51) ist noch nicht rechtskräftig.

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