Wien. Studierende, die ihr Studium nicht ernsthaft und zielstrebig betreiben, verlieren den Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern. Das Bezirksgericht Innsbruck hat deshalb einen Soziologiestudenten, der bis zum 6. Semester nur 35 ECTS-Punkte erreicht hatte, zur Rückzahlung von 18.036,92 Euro verdonnert. Der Beschluss (33 Fam 46/15m - 51) ist noch nicht rechtskräftig.

