Sperrfläche. Allgemein zugängliche Garagen gelten als Straßen, die Straßenverkehrsordnung ist anwendbar.

In Parkgaragen, die mit einer Zufahrt und Ausfahrt mit dem Straßennetz verbunden sind, ist die Straßenverkehrsordnung anzuwenden. [Alexandra Eizinger / picturedesk.com]