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RechtspanoramaDie Presse - Recht 2017/173Die Presse - Recht 2017, 15 Heft 14 v. 3.4.2017

Rasen zu Lasten der Luft: Führerschein weg

Wer außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 50km/h zu schnell fährt, kann seinen Führerschein los werden. Das gilt auch dann, wenn die Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Immissionsschutzgesetz Luft basiert. Ein Fahrer, der auf der Inntalautobahn während der Geltung eines Luft-Hunderters mit 162km/h erwischt wurde, meinte, das Tempolimit diene dem Schutz der Luft, nicht der Verkehrssicherheit, rechtfertige also die Führerscheinabnahme nicht. Laut VwGH unterscheidet das Führerscheingesetz aber nicht danach (Ra 2017/11/0002).

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