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APFEL DER WOCHE. Manchmal ist ein Apfel eben doch nicht bloß Obst

Economist: WirtschaftsrechtChristine KaryDie Presse - Recht 2017/174Die Presse - Recht 2017, 18 Heft 14 v. 6.4.2017

Ein Apfel ist "Obst". Und Obst ist ein Urprodukt – so steht es in der Urprodukteverordnung. Auch "gewaschen, geschält, geteilt oder getrocknet" bleibt der Apfel, was er war. Aber was, wenn man ihn lasert? Ihm also einen Schriftzug in die Schale brennt?

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