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Regelungschaos um GmbH light: Kein Verfassungsverstoß

Economist: WirtschaftsrechtChristine KaryDie Presse - Recht 2017/179Die Presse - Recht 2017, 19 Heft 14 v. 6.4.2017

Wien. Es begann mit dem Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2013: Die "GmbH light" wurde eingeführt – also das Mindeststammkapital für GmbHs von 35.000 auf 10.000 Euro gesenkt. Auch früher gegründete Gesellschaften konnten ihr Stammkapital entsprechend reduzieren.

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