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Keine Ermäßigung für digitale Bücher

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2017/180Die Presse - Recht 2017, 19 Heft 14 v. 6.4.2017

Steuerrecht. Für digitale Bücher bleibt weiterhin der Steuersatz von 20 Prozent.

Wien. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer aktuellen Entscheidung (C-390/15) festgestellt, dass auf elektronischem Wege gelieferte digitale Bücher, Zeitungen und Zeitschriften von der Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes ausgeschlossen sind.

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