Wien. Auch wenn aus einer bloß geringfügigen Verletzung eine unüblich grobe entsteht, muss die Unfallversicherung für die Folgen aufkommen. Das zeigt ein aktuelles Urteil.
Wien. Auch wenn aus einer bloß geringfügigen Verletzung eine unüblich grobe entsteht, muss die Unfallversicherung für die Folgen aufkommen. Das zeigt ein aktuelles Urteil.
