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Zehe verletzt, Bein verloren: versichert

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2017/129Die Presse - Recht 2017, 17 Heft 10 v. 6.3.2017

Wien. Auch wenn aus einer bloß geringfügigen Verletzung eine unüblich grobe entsteht, muss die Unfallversicherung für die Folgen aufkommen. Das zeigt ein aktuelles Urteil.

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