Er hatte Amtshaftung der Republik geltend gemacht.
Wien. Weil er im Jahr 2013 nicht als Direktor des Bundesinstituts für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (Bifie) widerbestellt worden war, schlug Günter Haider den Rechtsweg ein. Er hielt die Entscheidung für rechtswidrig und klagte daher die Republik auf Amtshaftung.

