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Über Behinderung gelogen: Kein Grund für Kündigung

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2016/84Die Presse - Recht 2016, 15 Heft 7 v. 15.2.2016

Wien. Auch wenn ein Arbeitnehmer zur Frage seiner Behinderung gelogen hat, kann er nicht einfach gekündigt werden. Das zeigt ein Urteil des Obersten Gerichtshofs.

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