Wien. Auch wenn ein Arbeitnehmer zur Frage seiner Behinderung gelogen hat, kann er nicht einfach gekündigt werden. Das zeigt ein Urteil des Obersten Gerichtshofs.
Wien. Auch wenn ein Arbeitnehmer zur Frage seiner Behinderung gelogen hat, kann er nicht einfach gekündigt werden. Das zeigt ein Urteil des Obersten Gerichtshofs.
