Wien. Die große Vergaberechtsnovelle lässt immer noch auf sich warten, eine kleine trat Anfang März in Kraft. Unter anderem gilt seither bei öffentlichen Bauaufträgen ab einer Million Euro und bei geistigen Dienstleistungen zwingend das Bestbieterprinzip. Auftraggeber müssen hier zusätzlich zum Preis zumindest ein qualitatives Zuschlagskriterium festlegen.

