Verbrauchern steht beim Onlinekauf kein weitergehendes Recht auf Überprüfung der Ware zu als beim Einkauf im Geschäft. Dies entschied der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch.
Ein Autofahrer hatte im Internet einen Katalysator gekauft und ihn nach Einbau und einer Probefahrt mit deutlichen Gebrauchsspuren dem Onlineshop zurückgeschickt – und die Rückzahlung des gesamten Kaufpreises gefordert. (Az. VIII ZR 103/15). Und weshalb? Der Autofahrer hatte den Katalysator in einer Fachwerkstatt einbauen lassen. Bei einer kurzen Probefahrt stellte er aber zu seinem Leidwesen fest, dass sein Wagen nicht mehr die vorherige Leistung erbrachte. Ein absolutes No-go für den Mann. Er widerrief seine Kauferklärung fristgerecht.

