Wien. Reiseveranstalter dürfen hohe Zusatzkosten verrechnen, wenn ein Kunde seine Pauschalreise auf eine andere Person umbuchen lässt. Das entschied am Dienstag der deutsche Bundesgerichtshof (BGH). Zwei verhinderte Urlauber, die gegen diese Praxis vorgehen wollten, hatten zwar in zweiter Instanz noch recht bekommen, scheiterten aber vor dem Höchstgericht.

