Wie kam es zu der Obduktion einer Vorarlbergerin? Mit dieser Frage hatte sich jüngst der Oberste Gerichtshof (OGH) auseinanderzusetzen.
Der Ehemann der Verstorbenen hat nämlich den Arzt geklagt, der die Obduktion angeordnet hatte. Der Mediziner, der eine Praxis für Allgemeinmedizin betreibt, führte im Auftrag des Bürgermeisters einer Vorarlberger Gemeinde die Totenbeschau durch. Dabei kam er zu dem Ergebnis, die bei der Verstorbenen schon länger bestehende Creutzfeld-Jakob-Erkrankung hätte zu ihrem Tod geführt. Er veranlasste eine Obduktion und zwar gegen den ausdrücklichen Willen des Ehemanns. Die fand auch statt. Dabei wurde das Gehirn der Toten entnommen und an eine medizinische Universität übermittelt.

