Wien. Der EU-Gerichtshof läutete die strengere Rechtsprechung im Fall Dano ein, als einer nach Deutschland eingewanderten Rumänin Hartz IV verweigert worden war. Darauf fußend verschärft nun auch der Oberste Gerichtshof die Judikatur gegenüber Ausländern, die wegen Sozialleistungen aus einem anderen EU-Land nach Österreich kamen.

