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Schaden kein Grund für Kündigung

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2016/294Die Presse - Recht 2016, 14 Heft 26 v. 27.6.2016

Rechtsschutz. Versicherung darf nicht aussteigen, weil sie einmal zahlen musste.

Wien. Der Oberste Gerichtshof schiebt einer Klausel von Rechtsschutzversicherungen einen Riegel vor. Eine Frau hatte sich dagegen gewehrt, dass ihre Versicherung den Vertrag kündigen wollte, nachdem diese in Anspruch genommen worden war.

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