Dienstreisen. Für die Autofahrt darf der Arbeitstag verlängert werden – sofern Lenken nicht zum Job gehört.
Wien. "Zusätzliche Pflichten, aber nur wenige Erleichterungen für Arbeitgeber." Dieses Resümee aus Unternehmenssicht zieht Arbeitsrechtsexpertin Anna Mertinz aus den aktuellen arbeitsrechtlichen Änderungen (siehe Artikel oben).

