Wien. Viel Zeit ließ man Unternehmern und Personalisten nicht, um sich in die seit 1. Jänner in Österreich geltenden arbeitsrechtlichen Neuregelungen einzulesen: Kundgemacht wurden diese erst am 28. Dezember 2015 – bis zum Inkrafttreten blieben da gerade noch drei Tage. Wahrlich wenig Spielraum für alle Betroffenen, um sich auf die aktuellen Änderungen einzustellen.

