Ältere bestellten Alkohol für Jugendliche – Strafe für Wirt.
Wien. Wein, Marillenschnaps und "Zündkerzen" (einen Likör) konsumierten vier Jugendliche unter 16 in einem Tiroler Lokal. Dem Geschäftsführer brachte das eine Strafe laut Gewerbeordnung ein: An Personen, die nach dem Jugendschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes noch keinen Alkohol trinken dürfen, darf nach Gewerberecht auch keiner ausgeschenkt werden.

