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Alkoholverbot: Wirt haftet für "Mittelsmänner"

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2015/509Die Presse - Recht 2015, 18 Heft 45 v. 5.11.2015

Ältere bestellten Alkohol für Jugendliche – Strafe für Wirt.

Wien. Wein, Marillenschnaps und "Zündkerzen" (einen Likör) konsumierten vier Jugendliche unter 16 in einem Tiroler Lokal. Dem Geschäftsführer brachte das eine Strafe laut Gewerbeordnung ein: An Personen, die nach dem Jugendschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes noch keinen Alkohol trinken dürfen, darf nach Gewerberecht auch keiner ausgeschenkt werden.

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