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Reingelegt: Autohalter haftet dennoch

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2015/468Die Presse - Recht 2015, 15 Heft 41 v. 5.10.2015

Wien. Wer einen Wagen verleiht, sollte besser ganz genau prüfen, mit wem er es zu tun hat. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs.

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