vorheriges Dokument
nächstes Dokument

URTEIL DER WOCHE. Nicht jede Lüge muss gleich Arglist sein

Economist: WirtschaftsrechtChristine KaryDie Presse - Recht 2015/433Die Presse - Recht 2015, 19 Heft 38 v. 17.9.2015

An sich darf man ja, wenn man eine Lebensversicherung abschließt, bei den Gesundheitsfragen nicht flunkern. Tut man es doch, muss das aber nicht unbedingt Arglist sein, entschied das Oberlandesgericht Wien.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!