An sich darf man ja, wenn man eine Lebensversicherung abschließt, bei den Gesundheitsfragen nicht flunkern. Tut man es doch, muss das aber nicht unbedingt Arglist sein, entschied das Oberlandesgericht Wien.
An sich darf man ja, wenn man eine Lebensversicherung abschließt, bei den Gesundheitsfragen nicht flunkern. Tut man es doch, muss das aber nicht unbedingt Arglist sein, entschied das Oberlandesgericht Wien.
