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Arzthelferin durfte ins Radio: Keine Werbung

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2015/277Die Presse - Recht 2015, 15 Heft 26 v. 22.6.2015

Zahnärztekammer stieß sich an Aussagen im Radio.

Wien. Der Oberste Gerichtshof nimmt eine Zahnarzthelferin gegen eine Klage der Standesvertretung in Schutz. Die Zahnärztekammer wollte ihr mit einer einstweiligen Verfügung untersagen, Radiowerbung für ihren Chef zu betreiben. Wie sich herausstellte, ist sie aber für das, was im Radio zu hören war, nicht verantwortlich.

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