vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zehnjähriger haftet nach Radunfall

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2015/276Die Presse - Recht 2015, 15 Heft 26 v. 22.6.2015

Wien. Erst mit 14 ist man deliktsfähig und muss für verursachte Schäden einstehen. Grundsätzlich. Denn es gibt Ausnahmen, wie der Fall eines Salzburger Buben zeigt, der als Radfahrer Regeln missachtete.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!