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Schulden geerbt: Notar muss zahlen

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2015/203Die Presse - Recht 2015, 17 Heft 19 v. 4.5.2015

OGH bestätigt strenge Aufklärungspflicht.

Wien. Wer als Erbe in die Rechte und Pflichten eines Verstorbenen eintritt, kann die Erbschaft bedingt oder unbedingt antreten. Die unbedingte Erbantrittserklärung birgt allerdings ein Risiko, vor dem Notare im Verlassenschaftsverfahren kaum eindringlich genug warnen können. Ein solcher Notar muss nun Erben entschädigen: für Schulden, die sie aus eigener Tasche begleichen mussten.

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