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Geständnis auf frischer Tat nutzlos

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2015/202Die Presse - Recht 2015, 17 Heft 19 v. 4.5.2015

Ein reines Tatsachengeständnis auf frischer Tat sei kein Milderungsgrund, sagt der Verwaltungsgerichtshof. [Michaela Bruckberger]

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