OGH bestätigt strenge Aufklärungspflicht.
Wien. Wer als Erbe in die Rechte und Pflichten eines Verstorbenen eintritt, kann die Erbschaft bedingt oder unbedingt antreten. Die unbedingte Erbantrittserklärung birgt allerdings ein Risiko, vor dem Notare im Verlassenschaftsverfahren kaum eindringlich genug warnen können. Ein solcher Notar muss nun Erben entschädigen: für Schulden, die sie aus eigener Tasche begleichen mussten.

