Minderjähriger fotografierte sich und verschickte via WhatsApp pikante Bilder.
Wien. Ein minderjähriger Tiroler, der sich in Porno-Posen fotografierte und diese Selfies über WhatsApp an Mädchen verschickte, beschäftigt die Justiz. Ist der Jugendliche wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger (§ 207a StGB) strafbar, auch wenn er die Fotos von sich selbst gemacht hat?

