Mann hätte besser auf sein nur lose angeleintes Tier achten müssen, sagt der OGH. Frau war verletzt worden.
Wien. Dass Hundehalter haften, wenn sie ihrem Tier auf der Straße freien Lauf lassen, ist bekannt. Aber auch auf einem Hundeübungsplatz muss man darauf achten, dass der Hund nichts anstellt. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH).

