vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Übungsplatz kein Freibrief für Hundehalter

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2015/147Die Presse - Recht 2015, 15 Heft 14 v. 30.3.2015

Mann hätte besser auf sein nur lose angeleintes Tier achten müssen, sagt der OGH. Frau war verletzt worden.

Wien. Dass Hundehalter haften, wenn sie ihrem Tier auf der Straße freien Lauf lassen, ist bekannt. Aber auch auf einem Hundeübungsplatz muss man darauf achten, dass der Hund nichts anstellt. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!