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VERRÜCKTHEIT DER WOCHE. Zahlen vor Fälligkeit unerwünscht

Economist: WirtschaftsrechtChristine KaryDie Presse - Recht 2015/59Die Presse - Recht 2015, 19 Heft 6 v. 5.2.2015

Was fällt Ihnen denn ein, jetzt schon zu zahlen? Vereinbart war doch erst Anfang März, also behalten Sie gefälligst Ihr Geld!" Wer von seinem Vertragspartner mit Worten wie diesen vor den Kopf gestoßen wird, zweifelt vielleicht spontan an dessen Verstand. Oder auch nicht – weil er nämlich aus demselben Grund so früh überwiesen hat, aus dem sein Gegenüber das Geld partout noch nicht haben will.

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