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Regressklage nach Betriebsausflug

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2015/60Die Presse - Recht 2015, 19 Heft 6 v. 5.2.2015

OGH. Die AUVA wollte nach einem Unfall mit Draisinen Regress – und blitzte ab.

Wien. Ein schwerer Unfall bei einer Fahrraddraisinenfahrt im Rahmen eines Betriebsausflugs beschäftigte kürzlich den Obersten Gerichtshof (OGH). Er wies eine Regressklage der AUVA zurück (8ObA 81/14s). Die Versicherungsanstalt wollte sich an einem in den Unfall verwickelten Draisinenlenker schadlos halten, blitzte damit jedoch ab.

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