Gratisgehaltskonto nicht SV-pflichtig
Banken, die Mitarbeitern ein Gratisgehaltskonto bieten, leisten damit keinen sozialversicherungspflichtigen Sachbezug. Laut Verwaltungsgerichtshof (2012/08/0164) liegt die Kontoführung beim eigenen Institut im betrieblichen Interesse, könnten damit neben der vereinfachten Abrechnung doch auch bankspezifische Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Mitarbeiter besser erfüllt werden. Inwieweit Lohnsteuerpflicht besteht, muss noch geklärt werden, so die Anwälte Thomas Raubal und Nikolaus Arnold.

