Wien. Praktiker des Strafrechts kommunizieren regelmäßig im Sinne der Korrespondenztheorie der Wahrheit, die grundsätzlich gute (Sprach-)Lösungen anbietet. Eine Aussage ist demnach wahr, wenn sie einem existierenden Sachverhalt entspricht. Im Umgang mit der Wirklichkeit ist dennoch Vorsicht geboten, wie andere Wahrheitstheorien belegen.

