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Mindestlöhne zu umgehen kann legal sein

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2014/415Die Presse - Recht 2014, 18 Heft 40 v. 2.10.2014

Der EuGH bestätigt die Praxis, bei öffentlichen Aufträgen Arbeiten in Billiglohnländer zu verlagern.

Wien. Eine aktuelle EuGH-Entscheidung (C-549/13) bremst Bestrebungen, bei öffentlichen Auftragsvergaben Lohndumping zu unterbinden. Nationalen Regelungen, wonach Mindestlöhne auch einzuhalten sind, wenn Arbeiten in EU-Länder mit niedrigerem Lohnniveau ausgelagert werden, erteilt sie eine Absage.

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