Der EuGH bestätigt die Praxis, bei öffentlichen Aufträgen Arbeiten in Billiglohnländer zu verlagern.
Wien. Eine aktuelle EuGH-Entscheidung (C-549/13) bremst Bestrebungen, bei öffentlichen Auftragsvergaben Lohndumping zu unterbinden. Nationalen Regelungen, wonach Mindestlöhne auch einzuhalten sind, wenn Arbeiten in EU-Länder mit niedrigerem Lohnniveau ausgelagert werden, erteilt sie eine Absage.

