Wien. Wird ein Unternehmen verkauft, sind es vor allem gesellschafts-, steuer-, kartell- und arbeitsrechtliche Fragen, die bei den Verhandlungen im Fokus stehen. Weniger Bedeutung wird hingegen datenschutzrechtlichen Aspekten beigemessen. Dabei kann die Missachtung dieser Vorschriften im Extremfall die gesamte Transaktion zum Wanken bringen.

