Höchstgericht schränkt Pflicht des Veranstalters ein.
Wien. Es war ein Gewinnspiel mit bösen Folgen. Die als Preis ausgelobte Ballonfahrt endete mit einem Unfall: Ein Seil wickelte sich um den Unterschenkel eines Minderjährigen und zog ihn 15 Meter in die Höhe, während der Ballon unkontrolliert aufstieg. Der Bub wurde verletzt. Seine Krankenkasse forderte die Heilkosten beim Veranstalter der Ballonfahrt ein.

