Wien. Eine Bank stellte ihren Mitarbeitern Gehaltskonten kostenlos zur Verfügung. Anders als das Finanzinstitut sah das Finanzamt darin einen steuerpflichtigen Sachbezug, schrieb daher der Bank Lohnsteuer und Lohnnebenabgaben für mehrere Jahre vor und erließ einen Haftungsbescheid.

