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Pickerl zu Unrecht ausgestellt: Schuldspruch aufgehoben

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2014/276Die Presse - Recht 2014, 15 Heft 27 v. 30.6.2014

Amtsmissbrauch. OGH fordert klarere Begründung ein.

Wien. Wer als Mechaniker das "Pickerl" für ein Auto hergibt, ohne den Wagen genau genug zu überprüfen, ist prinzipiell wegen Amtsmissbrauchs zu bestrafen. In einem aktuellen Fall aber hob der Oberste Gerichtshof nun einen solchen Schuldspruch auf.

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